Weiterbildungsbonus

Mit dem Weiterbildungsbonus werden Kosten der beruflichen Weiterbildung u.a. für Beschäftigte, Auszubildende sowie Inhaber/-innen von Kleinstbetrieben gefördert, die ihren Sitz bzw. ihre Niederlassung im Land Schleswig-Holstein haben. Auch Freiberufler/-innen des Landes Schleswig-Holstein zählen zur Zielgruppe des Förderprogramms. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass der/die Weiterbildungsteilnehmerin entweder einen Wohnsitz oder eine Arbeitsstätte im Land Schleswig-Holstein vorweisen kann.

  • Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten betragen (maximal jedoch 2000,- EUR), der Arbeitgeber zahlt die restlichen Kosten der Weiterbildung.
  • Die förderfähigen Ausgaben sollten i.d.R. mindestens 1.000,- EUR umfassen (Abweichungen unter bestimmten Voraussetzungen sind möglich).
  • Der Antrag muss vor Weiterbildungsbeginn der Bewilligungsbehörde vorliegen.

Nähere Informationen zum Förderprogramm „Weiterbildungsbonus“ finden Sie auf der Internetseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Bildungsprämie

Um im Beruf fachlich und thematisch „am Ball“ zu bleiben, bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ein einfaches Finanzierungsmodell an: die „Bildungsprämie“. Die Bildungsprämie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Denn das schafft im Beruf sowie in der Weiterentwicklung eine höhere Sicherheit.

  • Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten betragen, maximal jedoch 500,- EUR.
  • Die Kosten der Weiterbildung dürfen maximal 1.000,- EUR betragen.
  • Die Ausstellung eines Prämiengutscheins ist möglich, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 20.000 Euro betragen (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro).
  • Vor Ausstellung einer Bildungsprämie ist eine persönliche Beratung (Prämienberatung) in einer zugelassenen Beratungsstelle notwendig.
  • Der Prämiengutschein hat eine Gültigkeitsdauer von maximal sechs Monaten.

Nähere Informationen zum Förderprogramm „Bildungsprämie“ finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

http://www.bildungspraemie.info/

Die folgenden Ausführungen zu möglichen Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Alle förderrechtlichen Voraussetzungen sind in der entsprechenden Weiterbildungsrichtlinie niedergeschrieben und werden im Rahmen der Antragstellung individuell berücksichtigt. Die Entscheidung im Hinblick auf eine etwaige Förderung obliegt stets der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Ansprechpartnern, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.