Mit dem Weiterbildungsbonus werden Kosten der beruflichen Weiterbildung u.a. für Beschäftigte, Auszubildende sowie Inhaber/-innen von Kleinstbetrieben gefördert, die ihren Sitz bzw. ihre Niederlassung im Land Schleswig-Holstein haben. Auch Freiberufler/-innen des Landes Schleswig-Holstein zählen zur Zielgruppe des Förderprogramms. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass der/die Weiterbildungsteilnehmerin entweder einen Wohnsitz oder eine Arbeitsstätte im Land Schleswig-Holstein vorweisen kann.
Weiterbildungsbonus
- Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten betragen (maximal jedoch 2000,- EUR), der Arbeitgeber zahlt die restlichen Kosten der Weiterbildung.
- Die förderfähigen Ausgaben sollten i.d.R. mindestens 1.000,- EUR umfassen (Abweichungen unter bestimmten Voraussetzungen sind möglich).
- Der Antrag muss vor Weiterbildungsbeginn der Bewilligungsbehörde vorliegen.
Nähere Informationen zum Förderprogramm „Weiterbildungsbonus“ finden Sie auf der Internetseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Bildungsprämie
Um im Beruf fachlich und thematisch „am Ball“ zu bleiben, bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ein einfaches Finanzierungsmodell an: die „Bildungsprämie“. Die Bildungsprämie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Denn das schafft im Beruf sowie in der Weiterentwicklung eine höhere Sicherheit.
- Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten betragen, maximal jedoch 500,- EUR.
- Die Kosten der Weiterbildung dürfen maximal 1.000,- EUR betragen.
- Die Ausstellung eines Prämiengutscheins ist möglich, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 20.000 Euro betragen (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro).
- Vor Ausstellung einer Bildungsprämie ist eine persönliche Beratung (Prämienberatung) in einer zugelassenen Beratungsstelle notwendig.
- Der Prämiengutschein hat eine Gültigkeitsdauer von maximal sechs Monaten.
Nähere Informationen zum Förderprogramm „Bildungsprämie“ finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: