Über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) sollen Soldaten und Soldatinnen auf Zeit sowie freiwillig Wehrdienstleistende auf ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst vorbereitet werden. Im Mittelpunkt stehen insbesondere berufliche Aus- und Weiterbildungen, die die Chance einer erfolgreichen beruflichen Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt erhöhen sollen. Die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel hängen unter anderem von der Verpflichtungsdauer in der Bundeswehr ab. Der Anspruch auf Berufsförderung kann sowohl während als auch am Ende bzw. nach der aktiven Dienstzeit zur Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungen genutzt werden. Grundlage hierfür bilden das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sowie die Berufsförderungsverordnung (BFöV).

Neben den internen Weiterbildungsmaßnahmen des BFD können Soldaten und Soldatinnen auf Zeit auch die Bildungsangebote externer Weiterbildungsträger, also nahezu aller Anbieter am Bildungsmarkt nutzen. Allerdings müssen die jeweiligen Maßnahmen zum angestrebten beruflichen Wiedereingliederungsziel am Arbeitsmarkt passen. Gefördert werden können u.a. Bildungsmaßnahmen in Vollzeit- und Teilzeitform sowie Fernlehrgänge oder Fernstudiengänge.

Neben den BFD-Ansprüchen erhalten ehemalige Soldaten und Soldatinnen auf Zeit ab vier Jahren Verpflichtungsdauer auch Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen. Dauer und Höhe richten sich nach dem letzten Brutto-Verdienst in der Bundeswehr und der Verpflichtungszeit. Sofern an einer vom BFD geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeitform teilgenommen wird, werden Übergangsgebührnisse in Höhe von 90 bzw. 100 Prozent der Brutto-Dienstbezüge als Soldat bezahlt. Dadurch wird die Teilnahme auch an langen Qualifizierungsmaßnahmen oder sogar eine komplette berufliche Neuorientierung finanziell abgesichert.

Nähere Informationen zum „Berufsförderungsdienst“ erhalten Sie in den Karrierecentern der Bundeswehr sowie auf der Webseite der Bundeswehr.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist eine Einrichtung der Bundeswehr, die Soldaten auf Zeit (SaZ) und unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufsoffiziere und -unteroffiziere bei der beruflichen Eingliederung in das zivile Arbeitsleben unterstützt. Ziel ist es, die Zeit des Wehrdienstes nicht als Verlust für die zivile Karriere entstehen zu lassen.

Der BFD übernimmt je nach Anspruch des Soldaten: Lehrgangskosten (vollständig oder anteilig), Prüfungsgebühren, Arbeitsmittel und in bestimmten Fällen Fahrt- und Unterkunftskosten. HSB-Fernlernkurse, die online absolviert werden, kommen für die Kostenübernahme von Lehrgang und Prüfung infrage. Der genaue Umfang hängt von Dienstzeit und Anspruchsklasse ab.

Anspruchsberechtigt sind Soldaten auf Zeit (SaZ) ab einer Mindestdienstzeit (in der Regel ab 4 Jahren). Je länger die Dienstzeit, desto umfangreicher sind die Förderansprüche. Grundwehrdienstleistende (sofern in der Übergangszeit aktiv) und freiwillig Wehrdienstleistende können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls gefördert werden.

Schritt 1: Kontakt zum zuständigen BFD-Büro (an den Standorten der Bundeswehr vertreten). Schritt 2: Beratungsgespräch und Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen. Schritt 3: HSB Akademie reicht auf Anfrage alle notwendigen Unterlagen ein (Maßnahmebeschreibung, Kostenvoranschlag). Schritt 4: BFD stellt Förderbescheid aus; HSB Akademie rechnet direkt mit dem BFD ab.

Der BFD fördert Maßnahmen, die die Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben unterstützen. Besonders relevant sind praxisorientierte IHK-Abschlüsse wie Online Marketing Manager (IHK), Office Manager (IHK), Social Media Manager (IHK), IT-Security Manager (IHK) oder Qualitätsmanager (IHK) – da diese zu anerkannten Berufsqualifikationen führen, die auf dem zivilen Arbeitsmarkt gefragt sind.

Ja. Fernlernkurse der HSB Akademie eignen sich besonders für die Phase des aktiven Dienstes, da sie vollständig ortsunabhängig und zeitlich flexibel sind. Soldaten können abends oder in dienstfreien Zeiten lernen, ohne dass Präsenzpflichten entstehen. Der BFD fördert Weiterbildungen auch vor der Entlassung, wenn sie der Vorbereitung auf die Zeit danach dienen.

Frühzeitig, idealerweise 12–18 Monate vor der geplanten Entlassung. Zum einen dauert die Antragsprüfung einige Wochen, zum anderen sollten Kurse möglichst noch während der Dienstzeit begonnen werden, um den Förderanspruch optimal auszuschöpfen. Beim BFD-Büro erhalten Sie eine individuelle Planung für die Förderphase.

Eine Kombination mit anderen Bundesförderprogrammen (z. B. Bildungsgutschein) ist im Regelfall nicht möglich, um Doppelförderung zu vermeiden. Steuerliche Absetzbarkeit von Anteilen, die der Soldat selbst trägt, ist jedoch möglich. Nach der Entlassung und Arbeitslosmeldung können – bei Fortführung eines Kurses – eventuell ergänzende Leistungen der Agentur für Arbeit beantragt werden.