Über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) sollen Soldaten auf Zeit sowie freiwillig Wehrdienstleistende auf ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst vorbereitet werden. Im Mittelpunkt stehen insbesondere berufliche Aus- und Weiterbildungen, die die Chance einer erfolgreichen beruflichen Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt erhöhen sollen. Die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel hängen unter anderem von der Verpflichtungsdauer in der Bundeswehr ab. Der Anspruch auf Berufsförderung kann sowohl während, als auch am Ende bzw. nach der aktiven Dienstzeit zur Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungen genutzt werden. Grundlage hierfür bilden das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sowie die Berufsförderungsverordnung (BFöV).

Neben den internen Weiterbildungsmaßnahmen des BFD können Soldaten auf Zeit auch die Bildungsangebote externer Weiterbildungsträger, also nahezu aller Anbieter am Bildungsmarkt nutzen. Allerdings müssen die jeweiligen Maßnahmen zum angestrebten beruflichen Wiedereingliederungsziel am Arbeitsmarkt passen. Gefördert werden können u.a. Bildungsmaßnahmen in Vollzeit- und Teilzeitform sowie Fernlehrgänge oder Fernstudiengänge.

Neben den BFD-Ansprüchen erhalten ehemalige Soldaten auf Zeit ab vier Jahren Verpflichtungsdauer auch Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen. Dauer und Höhe richten sich nach dem letzten Brutto-Verdienst in der Bundeswehr und der Verpflichtungszeit. Sofern an einer vom BFD geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeitform teilgenommen wird, werden Übergangsgebührnisse in Höhe von 90 bzw. 100 Prozent der Brutto-Dienstbezüge als Soldat bezahlt. Dadurch wird die Teilnahme auch an langen Qualifizierungsmaßnahmen oder sogar eine komplette berufliche Neuorientierung finanziell abgesichert.

Nähere Informationen zum „Berufsförderungsdienst“ erhalten Sie in den Karrierecentern der Bundeswehr sowie auf der folgenden Internetseite:

www.bundeswehr.de