Über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) sollen Soldaten auf Zeit sowie freiwillig Wehrdienstleistende auf ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst vorbereitet werden. Im Mittelpunkt stehen insbesondere berufliche Aus- und Weiterbildungen, die die Chance einer erfolgreichen beruflichen Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt erhöhen sollen. Die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel hängen unter anderem von der Verpflichtungsdauer in der Bundeswehr ab. Der Anspruch auf Berufsförderung kann sowohl während, als auch am Ende bzw. nach der aktiven Dienstzeit zur Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungen genutzt werden. Grundlage hierfür bilden das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sowie die Berufsförderungsverordnung (BFöV).
Neben den internen Weiterbildungsmaßnahmen des BFD können Soldaten auf Zeit auch die Bildungsangebote externer Weiterbildungsträger, also nahezu aller Anbieter am Bildungsmarkt nutzen. Allerdings müssen die jeweiligen Maßnahmen zum angestrebten beruflichen Wiedereingliederungsziel am Arbeitsmarkt passen. Gefördert werden können u.a. Bildungsmaßnahmen in Vollzeit- und Teilzeitform sowie Fernlehrgänge oder Fernstudiengänge.