Mit diesem Projekt fördert die Bundesagentur für Arbeit insbesondere Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für die Arbeitswelt 4.0 fit machen wollen. Denn durch Digitalisierung und Automatisierung kommen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer mehr neue Herausforderungen zu. Unternehmen können eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie dahingehend gezielt die Kompetenzen ihrer Angestellten fördern. Die Förderhöhe richtet sich insbesondere nach der Unternehmensgröße. 

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz wurde am 18.12.2018 verabschiedet. Auf Grundlage dieses Gesetzes kann die Bundesagentur für Arbeit anteilig Weiterbildungskosten übernehmen, sofern die Weiterbildung Arbeitnehmer fit für den wandelnden Arbeitsmarkt macht. 

Wer profitiert vom Qualifizierungschancengesetz?

Von dem Gesetz profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. 

Für Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, die Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter mit dem Qualifizierungschancengesetz staatlich fördern zu lassen. Gleichzeitig können sich auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu förderfähigen Weiterbildungen beraten lassen, was ihnen die Möglichkeit gibt, sich auch außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit weiterzubilden. Damit steigern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Qualifizierung und verbessern bei drohender Arbeitslosigkeit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. 

Welche Förderkriterien müssen erfüllt werden?

Nicht jede Weiterbildung wird staatlich bezuschusst. Es müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit eine Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden kann: 

  • Die Berufsausbildung des Mitarbeiters muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  • Zwischen zwei Weiterbildungen muss ein Abstand von vier Jahren bestehen.
  • Die Weiterbildung muss zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln (anstatt nur Fähigkeiten, die für den aktuellen Arbeitsplatz ohnehin bereits vorausgesetzt werden).
  • Die Weiterbildung muss von einem extern dafür zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden.
  • Der zeitliche Umfang der Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden betragen.

Die Agentur für Arbeit kann antragstellenden Unternehmen für genehmigte Weiterbildungen einen so genannten Bildungsgutschein ausgeben, der anschließend bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden kann. Welche Weiterbildungen der HSB Akademie förderfähig sind, teilen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch mit. 

Wie hoch ist die Förderung für Arbeitgeber?

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kann ein Teil der Weiterbildungskosten von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werdenIn bestimmten Fällen können sogar bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen werden.  

Die Höhe der Förderung bzw. Zuschüsse ist abhängig von der Größe des Unternehmens (zwischen 15 Prozent und 100 Prozent). 

Konkrete Aussagen dazu kann Ihnen Ihre für Sie zuständige Agentur für Arbeit geben. 

Wo können sich Arbeitgeber informieren und Zuschüsse beantragen?

Arbeitgeber können sich beim bundesweiten und kostenfreien Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit über Weiterbildungsmöglichkeiten ihrer Mitarbeiter sowie den Ablauf der Beantragung telefonisch unter 0800 4 55 5520 informieren.

Hotline für Arbeitgeber:

0800 4 5555 20

Hotline für Arbeitnehmer:

0800 4 5555 00