Mit diesem Projekt fördert die Bundesagentur für Arbeit insbesondere Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden für die Arbeitswelt 4.0 fit machen wollen. Denn durch Digitalisierung und Automatisierung kommen aufArbeitnehmende immer mehr neue Herausforderungen zu. Unternehmen können eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie dahingehend gezielt die Kompetenzen ihrer Angestellten fördern. Die Förderhöhe richtet sich insbesondere nach der Unternehmensgröße.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz wurde am 18.12.2018 verabschiedet. Auf Grundlage dieses Gesetzes kann die Bundesagentur für Arbeit anteilig Weiterbildungskosten übernehmen, sofern die Weiterbildung Arbeitnehmende fit für den wandelnden Arbeitsmarkt macht.
Wer profitiert vom Qualifizierungschancengesetz?
Von dem Gesetz profitieren sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende.
Für Arbeitgebende besteht die Möglichkeit, die Weiterbildungen ihrer Mitarbeitenden mit dem Qualifizierungschancengesetz staatlich fördern zu lassen. Gleichzeitig können sich auch Arbeitnehmende auch zu förderfähigen Weiterbildungen beraten lassen, was ihnen die Möglichkeit gibt, sich auch außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit weiterzubilden. Damit steigern Arbeitnehmende ihre Qualifizierung und verbessern bei drohender Arbeitslosigkeit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Welche Förderkriterien müssen erfüllt werden?
Nicht jede Weiterbildung wird staatlich bezuschusst. Es müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit eine Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden kann: