Als Alternative zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Kostenübernahme für eine berufliche Weiterbildung haben Arbeitgebende seit dem 01.04.2024 die Möglichkeit, ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) von der Agentur für Arbeit für die Dauer der beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zu erhalten.

Die Förderung richtet sich insbesondere an Beschäftigte, die von den Auswirkungen des Strukturwandels bis zum drohenden Verlust ihres Arbeitsplatzes betroffen sind, jedoch eine sichere Zukunft im Unternehmen durch eine gezielte Weiterbildung erreichen können.

Das Ziel der Beschäftigtenqualifizierung besteht somit vor allem darin, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt entgegenzuwirken, um strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, die gezielte berufliche Weiterbildung zu stärken und somit einen aktiven Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.

Welche Voraussetzungen gelten für das Qualifizierungsgeld?

Grundlegende Voraussetzung für den Erhalt von Qualifizierungsgeld ist, dass der Bedarf an Qualifizierung aufgrund des Strukturwandels für einen signifikanten Teil der Belegschaft festgelegt wurde (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent), entweder durch eine betriebsinterne Regelung oder einen Tarifvertrag. In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Betriebs.

Zusätzlich müssen folgende Fördervoraussetzungen erfüllt sein:

  • Die berufliche Weiterbildung hat einen Umfang von mehr als 120 Stunden, die jedoch nicht zwingend zusammenhängend absolviert werden müssen. Sie kann in Vollzeit, Teilzeit oder neben dem Beruf stattfinden.
  • Der Bildungsträger muss für die Förderung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen sein.
  • Es müssen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über eine rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen.
  • Das Qualifizierungsgeld muss schriftlich und spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung vom Arbeitgeber beantragt werden (online über die Agentur für Arbeit möglich).
  • Die Beschäftigten haben der beruflichen Weiterbildung zugestimmt.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Qualifizierungsgeldes richtet sich nach der sogenannten durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz.

Diese beträgt standardmäßig 60 Prozent und erhöht sich auf 67 Prozent, wenn der/die Beschäftigte mindestens ein Kind hat. Die Nettoentgeltdifferenz wird pauschalisiert und basiert auf einem festgelegten Referenzzeitraum.

Qualifizierungsgeld

Tipp: Um die genaue Höhe des Qualifizierungsgeldes zu ermitteln, kann die entsprechende Berechnungstabelle der Agentur für Arbeit genutzt werden, die üblicherweise auch für die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes verwendet wird. Diese ist auch für die Berechnung des Qualifizierungsgeldes anwendbar.

Wie wird das Qualifizierungsgeld beantragt?

Die Antragstellung für Erhalt von Qualifizierungsgeld erfolgt online bei der zuständigen Agentur für Arbeit durch den/die Arbeitgeber/-in. Für jede berufliche Weiterbildung muss ein separater Antrag gestellt werden. Sollten mehrere Beschäftigte an derselben Weiterbildung teilnehmen (gleicher Bildungsträger, Inhalt und Zeitraum), genügt ein gemeinsamer Antrag.

Hinweis: Die Weiterbildung muss nicht zwingend am Stück absolviert werden, sondern kann auch aus mehreren Abschnitten bestehen. Nähere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung erhalten Sie hier.


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