Als Alternative zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Kostenübernahme für eine berufliche Weiterbildung haben Arbeitgebende seit dem 01.04.2024 die Möglichkeit, ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) von der Agentur für Arbeit für die Dauer der beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zu erhalten.
Die Förderung richtet sich insbesondere an Beschäftigte, die von den Auswirkungen des Strukturwandels bis zum drohenden Verlust ihres Arbeitsplatzes betroffen sind, jedoch eine sichere Zukunft im Unternehmen durch eine gezielte Weiterbildung erreichen können.
Das Ziel der Beschäftigtenqualifizierung besteht somit vor allem darin, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt entgegenzuwirken, um strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, die gezielte berufliche Weiterbildung zu stärken und somit einen aktiven Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.