Um eine stete Erwerbstätigkeit sicherzustellen, besteht über die Deutsche Rentenversicherung die Möglichkeit einer Umschulungsfinanzierung. Das hat einen einfachen Grund: Viele Arbeitnehmer/innen befinden sich in einer Situation, in der sie ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen können. In diesen Fällen kann eine Umschulung eine gute Lösung sein, um am Arbeitsplatz wieder mit Leistung durchstarten zu können.

Oft sind diese Umschulungen mit einem finanziellen Aufwand verbunden, der über die üblichen Lehrgangskosten hinausgeht (Reisekosten, Übernachtungsgeld, Verpflegung vor Ort etc.). Hier kann die Deutsche Rentenversicherung unterstützen.

Es gibt zwei verschiedene Voraussetzungen, die zu einer Bewilligung der Förderung der Umschulung durch die gesetzliche Rentenversicherung führen können. Wichtig ist hierbei, dass keine andere Förderinstitution in Frage kommen darf:

  • Antragssteller/innen müssen mindestens 15 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
  • Antragsteller/innen können aufgrund gesundheitlicher Probleme ihren bisherigen Beruf nicht mehr vollständig ausüben und verdienen daher weniger (Empfang einer Erwerbsminderungsrente).

Durch die Deutsche Rentenversicherung können die gesamten Kosten für den Lehrgang übernommen werden. Darüber hinaus können die Fahrtkosten und eine Verpflegungspauschale Lehrgangsort gezahlt werden. In der Regel finden die Kurse in Wohnortnähe statt. Sollte dies nicht möglich sein, können zusätzlich auch die Kosten für die Unterbringung vor Ort und eine erweiterte Verpflegungspauschale übernommen werden.

Nähere Informationen zur „Deutschen Rentenversicherung“ erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:

www.deutsche-rentenversicherung.de