Um eine stete Erwerbstätigkeit sicherzustellen, besteht über die Deutsche Rentenversicherung die Möglichkeit einer Umschulungsfinanzierung.

Die Rentenversicherung unterstützt Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, mit Leistungen zur beruflichen Rehabilitation, auch bekannt als „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA).

 

Voraussetzungen und Verfahren

Voraussetzungen:

  • Eine Umschulung wird gefördert, wenn aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen eine Fortsetzung des bisherigen Berufs nicht möglich ist.
  • Sowohl körperliche als auch psychische Probleme können als Begründung für eine Umschulung dienen.

Verfahren:

  • Gespräch mit Ärzten und Ärztinnen: Ein Gespräch mit behandelnden Ärzten und Ärztinnen zur Einschätzung, ob eine Umschulung medizinisch sinnvoll ist.
  • Ärztliches Attest: Erstellung eines ärztlichen Attests, das die gesundheitliche Notwendigkeit der Umschulung bestätigt.
  • Beratung durch die DRV: Reha-Beratende der Rentenversicherung werden hinzugezogen, um die berufliche und medizinische Situation zu bewerten.
  • Antragstellung: Ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wird gestellt, in dem der gewünschte Umschulungsberuf angegeben wird.
  • Eignungsprüfung: Teilnahme an einer Berufs- und Arbeitserprobung, um die Eignung für den neuen Beruf zu ermitteln.
  • Genehmigung oder Widerspruch: Warten auf die Genehmigung oder Einlegen eines Widerspruchs im Falle einer Ablehnung.

 

Unterstützungsleistungen

Die DRV übernimmt diverse Kosten im Zusammenhang mit der Umschulung, darunter:

  • Umschulungsgebühren: Kosten für Kurse und Prüfungen.
  • Fahrtkosten: Reisekosten zur Bildungseinrichtung.
  • Wohnungshilfen: Unterstützung bei Kosten für eine vorübergehende Unterkunft.
  • Technische und persönliche Hilfsmittel: Bereitstellung von notwendigen – Hilfsmitteln zur Unterstützung des Lernprozesses und der Arbeit.
  • Kinderbetreuungskosten: Zusätzliche Betreuungskosten während der Umschulung.

 

Vorteile einer Umschulung durch die DRV

  • Sicherung der Erwerbsfähigkeit: Durch die Umschulung können Betroffene trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterarbeiten und ihre berufliche Perspektive sichern.
  • Neue berufliche Chancen: Die Umschulung eröffnet neue berufliche Möglichkeiten und hilft dabei, sich an veränderte Marktanforderungen anzupassen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fördert Weiterbildung und Umschulung, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, die die Ausübung des bisherigen Berufs dauerhaft unmöglich macht oder erheblich einschränkt. Ziel ist die berufliche Rehabilitation und die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit – um eine vorzeitige Berentung zu vermeiden.

Berufliche Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit nach Krankheit oder Unfall zu erhalten oder wiederherzustellen. Das schließt Umschulungen in einen neuen Beruf, Weiterqualifizierungen für einen angepassten Arbeitsbereich und medizinisch begleitete Eingliederungsmaßnahmen ein. Fernlernkurse wie die der HSB Akademie können ein geeignetes Instrument sein.

Anspruchsberechtigt sind Versicherte, die die rentenrechtliche Wartezeit (in der Regel 15 Jahre Beitragszeit) erfüllt haben und bei denen ein ärztlich belegter Bedarf für berufliche Rehabilitation vorliegt. Jüngere Versicherte können nach 6 Jahren Beitragszeiten Ansprüche haben, wenn eine Invalidität droht. Eine ärztliche Begutachtung ist stets erforderlich.

Die DRV kann übernehmen: Lehrgangs- und Prüfungskosten, Arbeitsmittel, Fahrtkosten sowie in manchen Fällen Unterkunftskosten. Zusätzlich erhalten Rehabilitanden für die Dauer der Maßnahme Übergangsgeld als Einkommensersatz (in Höhe von ca. 68 % bis 75 % des Nettoeinkommens). Einzelheiten klärt der zuständige Rentenversicherungsträger.

Schritt 1: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim zuständigen DRV-Träger stellen (persönlich, schriftlich oder online). Schritt 2: Ärztliche Unterlagen einreichen. Schritt 3: Beratungsgespräch beim DRV-Reha-Berater. Schritt 4: Maßnahmenvorschlag durch die DRV – hier können Sie auf geeignete HSB-Kurse hinweisen. Schritt 5: Bewilligungsbescheid abwarten, dann Kursanmeldung.

Geeignet sind Kurse, die eine neue Berufsrichtung erschließen oder den Wechsel in körperlich weniger belastende Tätigkeiten ermöglichen. Beispiele: Office Manager (IHK) für Personen, die körperlich nicht mehr in ihrem Ursprungsberuf arbeiten können; Online Marketing Manager (IHK) oder IT-Security Manager (IHK) für technisch interessierte Rehabilitanden. Die Maßnahme muss zum anerkannten Rehabilitationsziel passen.

Die Rentenversicherung fördert ausschließlich aus medizinischen Gründen – wenn Gesundheit und Erwerbsfähigkeit gefährdet sind. Die Agentur für Arbeit fördert aus arbeitsmarktpolitischen Gründen – wenn Arbeitslosigkeit droht oder besteht. Zuständig für die Rehabilitation ist immer der Träger, bei dem zuerst ein Antrag eingeht (Nahtlosigkeitsprinzip bzw. Zuständigkeitsklärung nach SGB IX).

Eine Förderung durch die DRV im Rahmen der Rehabilitation ist grundsätzlich auf die Prävention von Berentung ausgerichtet – nicht auf die Zeit danach. Wer bereits Rente bezieht, kann privat an Weiterbildungen teilnehmen und die Kosten steuerlich absetzen. Sprechen Sie Ihren Rentenversicherungsträger auf Ihren konkreten Fall an, da es Ausnahmekonstellationen geben kann.