Um im Beruf fachlich und thematisch „am Ball“ zu bleiben, bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ein einfaches Finanzierungsmodell an: die „Bildungsprämie“. Die Bildungsprämie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Denn das schafft im Beruf sowie in der Weiterentwicklung eine höhere Sicherheit.

 

  • Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten betragen, maximal jedoch 500,- EUR.
  • Die Kosten der Weiterbildung dürfen maximal 1.000,- EUR betragen.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 20.000 Euro betragen (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro).
  • Vor Ausstellung einer Bildungsprämie ist eine persönliche Beratung (Prämienberatung) in einer zugelassenen Beratungsstelle notwendig.
  • Der Prämiengutschein hat eine Gültigkeitsdauer von maximal sechs Monaten.

Nähere Informationen zum Förderprogramm „Bildungsprämie“ finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

www.bildungspraemie.info