Die folgenden Ausführungen zu möglichen Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Alle förderrechtlichen Voraussetzungen sind in der entsprechenden Weiterbildungsrichtlinie niedergeschrieben und werden im Rahmen der Antragstellung individuell berücksichtigt. Die Entscheidung im Hinblick auf eine etwaige Förderung obliegt stets der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Ansprechpartnern, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

In Brandenburg gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildungen und Kurse. Hier sind einige der wichtigsten Programme und Unterstützungsmaßnahmen:

  1. Qualifizierungsgeld: Ab April 2024 wird das Qualifizierungsgeld eingeführt, das eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte in Branchen bietet, die vom Strukturwandel betroffen sind. Diese Leistung deckt 60 bis 67 Prozent des bisherigen Nettoentgeltes und ermöglicht den Betrieben, ihre Beschäftigten während der Weiterbildungsmaßnahme freizustellen (Bundesagentur für Arbeit)
  2. Bildungsgutschein: Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter bieten Bildungsgutscheine an, die die Kosten für berufliche Weiterbildungen, wie Lehrgänge, Fahrtkosten und Kinderbetreuung, abdecken. Diese Gutscheine sind für Arbeitslose sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen gedacht (Bundesagentur für Arbeit).

Für weitere Informationen und individuelle Beratung können Sie die Webseiten der Bundesagentur für Arbeit und des SFBB besuchen.