Berufliche Weiterbildung für Beschäftigte

Mit dem Brandenburger Bildungsscheck besteht für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg die Möglichkeit, einen Zuschuss im Rahmen der beruflichen Weiterbildung zu erhalten. Grundvoraussetzung hierfür ist ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Ziel der Weiterbildung soll es sein, berufsbezogene fachliche, methodische und/oder soziale Handlungskompetenzen zu erwerben.

  • Der Zuschuss kann bis zu 70 Prozent der Weiterbildungskosten betragen. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 30 Prozent ist selbst zu tragen.
  • Die förderfähigen Ausgaben der Weiterbildung müssen mindestens 1.000,- EUR umfassen.
  • Eine Antragstellung für den Brandenburger Bildungsscheck ist zwei Mal pro Kalenderjahr möglich.
  • Die verbindliche Kursanmeldung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
  • Die Antragstellung muss mindestens 6 Wochen vor Bildungsbeginn erfolgen.

Nähere Informationen zum Förderprogramm „Brandenburger Bildungsscheck“ finden Sie auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Weiterbildung in Unternehmen und Vereinen

Nach aktueller Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg sind für Beschäftigte von klein- und mittelständischen Unternehmen, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind, Ausgaben für externe Weiterbildungen förderfähig, ebenso für Solo-Selbständige und Freiberufler/-innen, die im Land Brandenburg steuerpflichtig sind. Darüber hinaus können im Unternehmen mitarbeitende Betriebsinhaber/-innen gefördert werden. Auch rechtsfähige Vereine werden im Hinblick auf Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, um die für haupt- und ehrenamtliche Tätigkeiten fachlichen und/oder sozialen Handlungskompetenzen zu erhöhen.

  • Der Zuschuss kann bis zu 70 Prozent der Weiterbildungskosten betragen. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 30 Prozent ist durch das Unternehmen oder den Verein selbst zu tragen.
  • Der Zuschuss richtet sich nach der Größe des Unternehmens/des Vereins.
  • Eine Antragstellung ist zwei Mal pro Kalenderjahr möglich.
  • Mit der Durchführung der Weiterbildung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
  • Die Antragstellung muss mindestens 6 Wochen vor Bildungsbeginn erfolgen.

Nähere Informationen zum Förderprogramm „Weiterbildung in Unternehmen und Vereinen“ finden Sie auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Bildungsprämie

Um im Beruf fachlich und thematisch „am Ball“ zu bleiben, bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ein einfaches Finanzierungsmodell an: die „Bildungsprämie“. Die Bildungsprämie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Denn das schafft im Beruf sowie in der Weiterentwicklung eine höhere Sicherheit.

  • Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten betragen, maximal jedoch 500,- EUR.
  • Die Kosten der Weiterbildung dürfen maximal 1.000,- EUR betragen.
  • Die Ausstellung eines Prämiengutscheins ist möglich, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 20.000 Euro betragen (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro).
  • Vor Ausstellung einer Bildungsprämie ist eine persönliche Beratung (Prämienberatung) in einer zugelassenen Beratungsstelle notwendig.
  • Der Prämiengutschein hat eine Gültigkeitsdauer von maximal sechs Monaten.

Nähere Informationen zum Förderprogramm „Bildungsprämie“ finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

http://www.bildungspraemie.info/

Die folgenden Ausführungen zu möglichen Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Alle förderrechtlichen Voraussetzungen sind in der entsprechenden Weiterbildungsrichtlinie niedergeschrieben und werden im Rahmen der Antragstellung individuell berücksichtigt. Die Entscheidung im Hinblick auf eine etwaige Förderung obliegt stets der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Ansprechpartnern, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.