Die folgenden Ausführungen zu möglichen Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Alle förderrechtlichen Voraussetzungen sind in der entsprechenden Weiterbildungsrichtlinie niedergeschrieben und werden im Rahmen der Antragstellung individuell berücksichtigt. Die Entscheidung im Hinblick auf eine etwaige Förderung obliegt stets der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Ansprechpartnern, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

In Bremen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen und Fortbildungen:

  1. Qualifizierungsgeld: Ab dem 1. April 2024 wird das Qualifizierungsgeld eingeführt. Es handelt sich um eine Entgeltersatzleistung, die 60 bis 67 Prozent des bisherigen Nettoentgeltes beträgt und Beschäftigte im Umfang der Weiterbildungsmaßnahme freistellt. Dies ist besonders für Branchen relevant, die vom Strukturwandel betroffen sind (Bundesagentur für Arbeit) .
  2. Aufstiegsfortbildungs-Prämie: Diese Prämie beträgt 4.000 EUR und wird von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration in Bremen verwaltet. Sie ist für Fachkräfte gedacht, die sich in der Höheren Berufsbildung weiterqualifizieren möchten, beispielsweise zum Meister oder Betriebswirt (IHK_DE) .
  3. Aufstiegs-BAföG: Es unterstützt die Kosten der Bildungsmaßnahme und den Lebensunterhalt bei Fortbildungen. Der Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt nun 50 Prozent. Familien und Alleinerziehende profitieren ebenfalls von attraktiveren Konditionen (IHK_DE) .
  4. Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung): Dieses Stipendium richtet sich an leistungsstarke junge Fachkräfte, die sich beruflich weiterentwickeln mö Es unterstützt fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen sowie eventuell auch ein berufsbegleitendes Studium (IHK_DE) .

Für detaillierte Informationen und Antragsformulare können Sie die Webseite der Bundesagentur für Arbeit und die Seite Soziales Bremen besuchen.