Weiterbildungsbonus

 

Um dem Fachkräftemangel erfolgreich entgegen zu wirken, wurde für die Hansestadt Hamburg der „Weiterbildungsbonus Plus“ ins Leben gerufen. Mit berufsbezogenen Weiterbildungen soll so die individuelle Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiter/-innen erhalten und gesteigert werden. Mit der gezielten Weiterbildung von bewährten Mitarbeiter/-innen kann dadurch die Fachkräfte-Lücke geschlossen werden. Der Weiterbildungsbonus richtet sich gezielt an in Hamburg arbeitende oder lebende Beschäftigte und Selbstständige, in der Kreativwirtschaft Arbeitende, besonders gering qualifizierte und ungelernte Beschäftigte sowie Personen mit aufstockenden Leistungen nach dem SGB II. Mit einem Klick zum Erklär-Video: Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS – Förderung beruflicher Qualifizierung

  • Die Kosten für die berufliche Qualifizierung werden mit bis zu 50 Prozent gefördert, maximal jedoch mit 750,- EUR pro Person und Jahr.
  • Der Weiterbildungsbonus kann ein Mal pro Jahr beantragt werden.
  • Unabhängig vom zeitlichen Umfang, Inhalt und Abschluss sind nahezu alle Bildungsmaßnahmen förderungswürdig. Als Voraussetzung gilt, dass sich diese wettbewerbsfördernd bzw. arbeitsplatzsichernd auswirken.

Nähere Informationen zum Förderprogramm „Weiterbildungsbonus“ finden Sie auf der Internetseite der zwei P PLAN:PERSONAL GmbH.

Bildungsprämie

Um im Beruf fachlich und thematisch „am Ball“ zu bleiben, bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ein einfaches Finanzierungsmodell an: die „Bildungsprämie“. Die Bildungsprämie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Denn das schafft im Beruf sowie in der Weiterentwicklung eine höhere Sicherheit.

  • Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten betragen, maximal jedoch 500,- EUR.
  • Die Kosten der Weiterbildung dürfen maximal 1.000,- EUR betragen.
  • Die Ausstellung eines Prämiengutscheins ist möglich, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 20.000 Euro betragen (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro).
  • Vor Ausstellung einer Bildungsprämie ist eine persönliche Beratung (Prämienberatung) in einer zugelassenen Beratungsstelle notwendig.
  • Der Prämiengutschein hat eine Gültigkeitsdauer von maximal sechs Monaten.

Nähere Informationen zum Förderprogramm „Bildungsprämie“ finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

http://www.bildungspraemie.info/

Die folgenden Ausführungen zu möglichen Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Alle förderrechtlichen Voraussetzungen sind in der entsprechenden Weiterbildungsrichtlinie niedergeschrieben und werden im Rahmen der Antragstellung individuell berücksichtigt. Die Entscheidung im Hinblick auf eine etwaige Förderung obliegt stets der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Ansprechpartnern, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.