Die folgenden Ausführungen zu möglichen Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Alle förderrechtlichen Voraussetzungen sind in der entsprechenden Weiterbildungsrichtlinie niedergeschrieben und werden im Rahmen der Antragstellung individuell berücksichtigt. Die Entscheidung im Hinblick auf eine etwaige Förderung obliegt stets der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Ansprechpartnern, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Qualifizierungsgeld:

  • Eingeführt durch das neue Aus- und Weiterbildungsgesetz, das seit April 2024 in Kraft ist.
  • Bietet Entgeltersatzleistungen in Höhe von 60 bis 67 Prozent des bisherigen Nettoentgelts für Beschäftigte, die in Branchen arbeiten, die vom Strukturwandel betroffen sind.
  • Unterstützt Unternehmen bei der Fachkräftesicherung, indem es die Lohnkosten für weitergebildete Beschäftigte teilweise übernimmt (Bundesagentur für Arbeit)

 

Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN):

  • Gefördert werden individuelle berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
  • Unternehmen können fortlaufend Anträge bei der NBank stellen, um bis zu 50 Prozent der Kursgebühren erstattet zu bekommen, wobei die Mindestfördersumme bei 1.000 Euro liegt.
  • Neben den Kursgebühren werden auch Personalkosten durch weiterbildungsbedingte Freistellungen teilweise übernommen (iwwb) .

 

Bildungsprämie:

    • Richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen in Niedersachsen sowie an Betriebsinhaber kleiner Unternehmen.
    • Förderfähig sind Teilnahme- und Prüfungsgebühren für berufsbezogene Weiterbildungen, die mit einem Zertifikat abschließen.
    • Arbeitgeber müssen mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen, und die Anträge müssen sowohl online als auch in Papierform eingereicht werden (Bildungsprämie).

 

Förderung von Zukunftskompetenzen:

  • Spezifische Weiterbildungsprojekte zur Vermittlung digitaler Kompetenzen sowie ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit.
  • Im Rahmen der Richtlinie „Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse 2021-27“ können Unternehmen diese Förderung bei der NBank beantragen (Niedersachsen Portal).

 

Erweiterte WiN-Förderung:

  • Ab 2024 auf alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet, insbesondere auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
  • Beinhaltet alle Weiterbildungsthemen, die in Niedersachsen relevant sind (iwwb) .

Weitere Details zu den einzelnen Förderprogrammen und Antragsverfahren finden Sie auf den Webseiten der NBank und der Bundesagentur für Arbeit.