Die folgenden Ausführungen zu möglichen Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Alle förderrechtlichen Voraussetzungen sind in der entsprechenden Weiterbildungsrichtlinie niedergeschrieben und werden im Rahmen der Antragstellung individuell berücksichtigt. Die Entscheidung im Hinblick auf eine etwaige Förderung obliegt stets der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Ansprechpartnern, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Bildungsscheck NRW:

  • Fördert berufliche Weiterbildung für Beschäftigte, Berufsrückkehrer und kleine Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden.
  • Der Bildungsscheck deckt bis zu 50 % der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch 500 Euro.
  • Individueller Zugang: Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro (80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) können jährlich einen Bildungsscheck erhalten.
  • Betrieblicher Zugang: Kleine Unternehmen können jährlich bis zu zehn Bildungsschecks für ihre Mitarbeitenden beantragen.
  • Die Beantragung erfolgt nach einer kostenlosen Beratung in einer der zahlreichen Beratungsstellen in NRW (Weiterbildungsberatung NRW) (Bildungsprämie) .

 

Aufstiegs-BAföG:

  • Unterstützt Fachkräfte bei der Vorbereitung auf eine Fortbildungsprüfung (z.B. Meister, Techniker).
  • Besteht aus Zuschüssen und Darlehen, die für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für den Lebensunterhalt gewährt werden.
  • Die Förderhöhe hängt vom individuellen Bedarf und den konkreten Fortbildungskosten ab (Weiterbildungsberatung NRW).

 

Bildungsurlaub:

  • Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.
  • Je nach Arbeitsverhältnis besteht Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme muss den persönlichen oder beruflichen Fortbildungszwecken dienen und bei einer anerkannten Bildungseinrichtung stattfinden (Weiterbildungsberatung NRW).

 

Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit:

  • Verschiedene Programme zur Unterstützung von Weiterbildung, insbesondere für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.
  • Umfasst auch das sogenannte „Qualifizierungschancengesetz“, das die Weiterbildung von Beschäftigten fördert, deren Tätigkeiten von Digitalisierung und Strukturwandel betroffen sind (Weiterbildungsberatung NRW) (Bildungsprämie) .

 

Weitere Fördermöglichkeiten:

  • Neben den genannten Programmen gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten wie Stipendien, Kredite und spezielle Förderungen für KMU.
  • Detaillierte Informationen und Beratung dazu bietet die Weiterbildungsberatung NRW sowie die Förderdatenbanken auf Landes- und Bundesebene (Weiterbildungsberatung NRW) (nrw-tourismus) .

Weitere Informationen zu den genannten Förderprogrammen und Antragsverfahren finden Sie auf den Webseiten der Weiterbildungsberatung NRW und der Bildungsscheck NRW.