Die folgenden Ausführungen zu möglichen Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Alle förderrechtlichen Voraussetzungen sind in der entsprechenden Weiterbildungsrichtlinie niedergeschrieben und werden im Rahmen der Antragstellung individuell berücksichtigt. Die Entscheidung im Hinblick auf eine etwaige Förderung obliegt stets der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Ansprechpartnern, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

QualiScheck:

  • Fördert abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz.
  • Zuschuss von 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 1.500 Euro pro Person und Jahr.
  • Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen zur Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz (Bildungsprämie) (rlp) .

Bildungsfreistellung:

  • Anspruch auf bis zu zehn Tage bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen pro Jahr.
  • Bildungsmaßnahmen müssen vom Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt sein (Bildungsurlauber) .