QualiScheck:
- Fördert abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz.
- Zuschuss von 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 1.500 Euro pro Person und Jahr.
- Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen zur Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz (Bildungsprämie) (rlp) .
Bildungsfreistellung:
- Anspruch auf bis zu zehn Tage bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen pro Jahr.
- Bildungsmaßnahmen müssen vom Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt sein (Bildungsurlauber) .