Qualifizierungsgeld:
- Teil des neuen Aus- und Weiterbildungsgesetzes.
- Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 bis 67 % des bisherigen Nettoentgelts für Beschäftigte während der Weiterbildung.
Bildungsfreistellung:
- Bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung pro Jahr.
- Kosten für die Bildungsmaßnahme trägt der Arbeitnehmer selbst.
Aufstiegs-BAföG:
- Förderung von Fortbildungen (z.B. Meister, Techniker) mit Zuschüssen und Darlehen.
- Unterstützung bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Lebenshaltungskosten.