Die folgenden Ausführungen zu möglichen Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Alle förderrechtlichen Voraussetzungen sind in der entsprechenden Weiterbildungsrichtlinie niedergeschrieben und werden im Rahmen der Antragstellung individuell berücksichtigt. Die Entscheidung im Hinblick auf eine etwaige Förderung obliegt stets der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Ansprechpartnern, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Qualifizierungsgeld:

  • Teil des neuen Aus- und Weiterbildungsgesetzes.
  • Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 bis 67 % des bisherigen Nettoentgelts für Beschäftigte während der Weiterbildung.

Bildungsfreistellung:

  • Bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung pro Jahr.
  • Kosten für die Bildungsmaßnahme trägt der Arbeitnehmer selbst.

Aufstiegs-BAföG:

  • Förderung von Fortbildungen (z.B. Meister, Techniker) mit Zuschüssen und Darlehen.
  • Unterstützung bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Lebenshaltungskosten.