Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT

Das Förderprogramm „WEITERBILDUNG DIREKT“ soll Beschäftigten des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der individuellen beruflichen Qualifizierung helfen, berufliche Träume zu verwirklichen. Hierfür ist es erforderlich, neues Wissen zu erlernen, Fähigkeiten zu erweitern und Kompetenzen zu entwickeln. Mit einem Zuschuss für Weiterbildungsvorhaben soll dies gesichert werden.

 

  • Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der Weiterbildungskosten betragen. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent ist selbst zu tragen.
  • Die förderfähigen Ausgaben der Weiterbildung müssen mindestens 1.000,- EUR umfassen.
  • Förderfähig sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro.
  • Die verbindliche Kursanmeldung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.

Nähere Informationen zum Förderprogramm „Weiterbildung direkt“ finden Sie auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen des Landes Sachsen-Anhalt zu sichern und Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg zu sichern, fördert das Programm „WEITERBILDUNG BETRIEB“ die Qualifizierung von Mitarbeitern in Unternehmen. Unternehmen, Selbständige und andere Einrichtungen stehen somit im Mittelpunkt der Förderung.

  • Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten betragen. Der Eigenanteil ist durch das Unternehmen zu tragen.
  • Die förderfähigen Ausgaben der Weiterbildung müssen mindestens 1.000,- EUR umfassen.
  • Die verbindliche Kursanmeldung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.

Nähere Informationen zum Förderprogramm „Weiterbildung Betrieb“ finden Sie auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Bildungsprämie

Um im Beruf fachlich und thematisch „am Ball“ zu bleiben, bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ein einfaches Finanzierungsmodell an: die „Bildungsprämie“. Die Bildungsprämie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Denn das schafft im Beruf sowie in der Weiterentwicklung eine höhere Sicherheit.

  • Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten betragen, maximal jedoch 500,- EUR.
  • Die Kosten der Weiterbildung dürfen maximal 1.000,- EUR betragen.
  • Die Ausstellung eines Prämiengutscheins ist möglich, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 20.000 Euro betragen (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro).
  • Vor Ausstellung einer Bildungsprämie ist eine persönliche Beratung (Prämienberatung) in einer zugelassenen Beratungsstelle notwendig.
  • Der Prämiengutschein hat eine Gültigkeitsdauer von maximal sechs Monaten.

Nähere Informationen zum Förderprogramm „Bildungsprämie“ finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

http://www.bildungspraemie.info/

Die folgenden Ausführungen zu möglichen Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Alle förderrechtlichen Voraussetzungen sind in der entsprechenden Weiterbildungsrichtlinie niedergeschrieben und werden im Rahmen der Antragstellung individuell berücksichtigt. Die Entscheidung im Hinblick auf eine etwaige Förderung obliegt stets der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Ansprechpartnern, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.