Die folgenden Ausführungen zu möglichen Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Alle förderrechtlichen Voraussetzungen sind in der entsprechenden Weiterbildungsrichtlinie niedergeschrieben und werden im Rahmen der Antragstellung individuell berücksichtigt. Die Entscheidung im Hinblick auf eine etwaige Förderung obliegt stets der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Ansprechpartnern, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Individuelle berufliche Weiterbildung:

  • Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen zur Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen.
  • Zuschüsse von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben, maximal 100.000 Euro.

Betriebliche Weiterbildung:

  • Unterstützt Unternehmen und Selbstständige bei der Finanzierung von Weiterbildungen.
  • Gefördert werden Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Honorare für Dozenten, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie zusätzliche Kinderbetreuungskosten.