Die folgenden Ausführungen zu möglichen Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Alle förderrechtlichen Voraussetzungen sind in der entsprechenden Weiterbildungsrichtlinie niedergeschrieben und werden im Rahmen der Antragstellung individuell berücksichtigt. Die Entscheidung im Hinblick auf eine etwaige Förderung obliegt stets der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Ansprechpartnern, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Qualifizierungsgeld:

  • Unterstützt Beschäftigte in vom Strukturwandel betroffenen Branchen mit einem Entgeltersatz von 60 bis 67 % des bisherigen Nettoentgelts während der Weiterbildung.

Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung:

  • Richtet sich an Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 Euro sowie an Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden.
  • Zuschüsse von 50 % der Weiterbildungskosten, bis zu 4.500 Euro. Für geringfügig Beschäftigte beträgt der Fördersatz bis zu 80 %.