Weiterbildungsscheck – individuell

Der Weiterbildungsscheck – individuell ermöglicht Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen Unterstützung bei Vorhaben der beruflichen Weiterbildung. Die Weiterbildungsmaßnahmen sollen zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen beitragen. Darüber hinaus ist das Förderprogramm auch auf die Steigerung der Beschäftigungschancen von Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-) Bildung ausgerichtet.

  • Es ist eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten möglich (mindestens 30 Prozent Eigenanteil).
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 1.000,- EUR betragen.
  • Mit der Durchführung der Weiterbildung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
  • Die Antragstellung muss mindestens 6 Wochen vor Bildungsbeginn erfolgen.
  • Das monatliche Gesamtbruttoeinkommen sollte 2.500,- EUR nicht überschreiten.
  • Arbeitnehmer und Beschäftigte mit einem durchschnittlichen monatlichen Gesamtbruttoeinkommen von mehr als 2.500,- EUR bis 4.000,- EUR können die Förderung nur dann in Anspruch nehmen, wenn das Beschäftigungsverhältnis befristet ist oder sie Leiharbeitnehmer/-in sind oder die Weiterbildung dem Erwerb eines akademischen Abschlusses dient.

Nähere Informationen zum Förderprogramm „Weiterbildungsscheck – individuell“ finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Weiterbildungsscheck – betrieblich

Der Weiterbildungsscheck – betrieblich verfolgt insbesondere das Ziel, mit betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten, Arbeitnehmer höher zu qualifizieren, neue Arbeitsplätze zu schaffen sowie neue Märkte zu erschließen. Neben Arbeitgebern werden auch Selbständige gefördert, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung im Freistaat Sachsen haben.

  • Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten (30 Prozent Eigenanteil) betragen.
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 1.000,- EUR umfassen.
  • Die verbindliche Kursanmeldung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
  • Die Antragstellung muss mindestens 8 Wochen vor Bildungsbeginn erfolgen.

Nähere Informationen zum Förderprogramm „Weiterbildungsscheck – betrieblich“ finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Bildungsprämie

Um im Beruf fachlich und thematisch „am Ball“ zu bleiben, bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ein einfaches Finanzierungsmodell an: die „Bildungsprämie“. Die Bildungsprämie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Denn das schafft im Beruf sowie in der Weiterentwicklung eine höhere Sicherheit.

  • Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten betragen, maximal jedoch 500,- EUR.
  • Die Kosten der Weiterbildung dürfen maximal 1.000,- EUR betragen.
  • Die Ausstellung eines Prämiengutscheins ist möglich, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 20.000 Euro betragen (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro).
  • Vor Ausstellung einer Bildungsprämie ist eine persönliche Beratung (Prämienberatung) in einer zugelassenen Beratungsstelle notwendig.
  • Der Prämiengutschein hat eine Gültigkeitsdauer von maximal sechs Monaten.

Nähere Informationen zum Förderprogramm „Bildungsprämie“ finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

http://www.bildungspraemie.info/

Die folgenden Ausführungen zu möglichen Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Alle förderrechtlichen Voraussetzungen sind in der entsprechenden Weiterbildungsrichtlinie niedergeschrieben und werden im Rahmen der Antragstellung individuell berücksichtigt. Die Entscheidung im Hinblick auf eine etwaige Förderung obliegt stets der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Ansprechpartnern, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.