Die folgenden Ausführungen zu möglichen Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Alle förderrechtlichen Voraussetzungen sind in der entsprechenden Weiterbildungsrichtlinie niedergeschrieben und werden im Rahmen der Antragstellung individuell berücksichtigt. Die Entscheidung im Hinblick auf eine etwaige Förderung obliegt stets der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Ansprechpartnern, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Weiterbildungsscheck Thüringen:

  • Zuschüsse für individuelle berufliche Weiterbildungen.
  • Förderung von bis zu 70 % der Kurskosten, maximal 1.000 Euro pro Person und Jahr.