Mit dem QualiScheck besteht eine Fördermöglichkeit der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte des Landes Rheinland-Pfalz. Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- und/oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen gelten all jene Weiterbildungen, die nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf nutzen.
QualiScheck
- Erstattungsfähig sind bis zu 50 Prozent der Kosten der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme. Die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 € pro Person und Weiterbildung.
- Pro Kalenderjahr kann ein „QualiScheck“ beantragt werden.
- Die Förderung kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen sich noch nicht angemeldet wurde bzw. die noch nicht begonnen haben.
- Die Antragstellung muss mindestens 8 Wochen vor Bildungsbeginn erfolgen.
Nähere Informationen zum Förderprogramm „QualiScheck“ finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds für Rheinland-Pfalz.
Bildungsprämie
Um im Beruf fachlich und thematisch „am Ball“ zu bleiben, bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ein einfaches Finanzierungsmodell an: die „Bildungsprämie“. Die Bildungsprämie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Denn das schafft im Beruf sowie in der Weiterentwicklung eine höhere Sicherheit.
- Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten betragen, maximal jedoch 500,- EUR.
- Die Kosten der Weiterbildung dürfen maximal 1.000,- EUR betragen.
- Die Ausstellung eines Prämiengutscheins ist möglich, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 20.000 Euro betragen (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro).
- Vor Ausstellung einer Bildungsprämie ist eine persönliche Beratung (Prämienberatung) in einer zugelassenen Beratungsstelle notwendig.
- Der Prämiengutschein hat eine Gültigkeitsdauer von maximal sechs Monaten.
Nähere Informationen zum Förderprogramm „Bildungsprämie“ finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: