Das Förderprogramm „WEITERBILDUNG DIREKT“ soll Beschäftigten des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der individuellen beruflichen Qualifizierung helfen, berufliche Träume zu verwirklichen. Hierfür ist es erforderlich, neues Wissen zu erlernen, Fähigkeiten zu erweitern und Kompetenzen zu entwickeln. Mit einem Zuschuss für Weiterbildungsvorhaben soll dies gesichert werden.
- Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der Weiterbildungskosten betragen. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent ist selbst zu tragen.
- Die förderfähigen Ausgaben der Weiterbildung müssen mindestens 1.000,- EUR umfassen.
- Förderfähig sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro.
- Die verbindliche Kursanmeldung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
Nähere Informationen zum Förderprogramm „Weiterbildung direkt“ finden Sie auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.