Seit 1. August 2018 ist das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler in Kraft. Es sieht vor, dass Verwalter und Makler von Immobilien entsprechende Weiterbildungen absolvieren müssen. Und die Frist läuft.
Ich muss mich weiterbilden?!
Vielleicht haben Sie es vor ein paar Jahren gelesen und wieder vergessen. Daher erinnern wir daran: Sie müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung absolvieren.
Dabei gilt:
- Gewerbeschein seit 2018 oder früher: Frist bis 31.12.2020
- Gewerbeschein seit 2019: Frist endet im Dezember 2021
Seit Inkrafttreten des § 34c Abs. 2a gilt, dass sich Makler und Hausverwalter alle drei Jahre in einem Umfang von 20 Stunden weiterbilden müssen. Wer als Makler und als Hausverwalter gleichzeitig tätig ist, muss sogar einen Umfang von 40 Fortbildungsstunden nachweisen.
Was ist, wenn ich zu spät bin?
Für alle, die ihre Gewerbeerlaubnis also im Kalenderjahr 2018 oder früher erhalten haben, endete die erste Drei-Jahres-Frist bereits am 31. Dezember 2020.
Die Erlaubnis- bzw. Verwaltungsbehörde des jeweiligen Wohnsitzes kann Gewerbetreibende zu einem entsprechenden Fortbildungsnachweis auffordern. Kann der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht werden, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet.
Wenn Sie zu spät dran sind, wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kreisverwaltung bzw. das Landratsamt (die Namen unterscheiden sich manchmal leicht). Die Behörde kann in der Regel weiterhelfen und ggf. auch eine Verlängerung erlauben.
Wozu muss ich mich weiterbilden lassen?
Die MaBV regelt nur allgemein die Pflicht zur Weiterbildung. Doch was ist überhaupt als Weiterbildung gekennzeichnet? Anerkannte Themen für Immobilienmakler zur Weiterbildung:
- Kundenberatung
(u.a. Serviceerwartungen, Besuchsvorbereitung, Kundengespräch/Kundensituation, Kundenbetreuung) - Grundlagen des Maklergeschäfts
(u.a. Teilmärkte, Preisbildung, Objektangebot und Objektanalyse, Wertermittlung, Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen, Versicherungsarten im Immobilienbereich, Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich) - Rechtliche Grundlagen
(u.a. Bürgerliches Gesetzbuch, Vertragsrecht, Mietrecht, Grundstückskaufvertrag, Bauträgervertragsrecht, Grundbuchrecht, Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungsvermittlungsgesetz, Geldwäschegesetz, Makler- und Bauträgerverordnung, Informationspflichten, Telemediengesetz, Preisangabenverordnung, Energieeinsparverordnung) - Wettbewerbsrecht
(u.a. Grundsätze, unzulässige Werbung, Verbraucherschutz, Schlichtungsstellen, Datenschutz) - Immobilien und Steuern
(u.a. Einkommensteuern, Körperschaftsteuern, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerb- und Grundsteuern) - Finanzierung
(u.a. Allgemeine Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung, Kostenerfassung, Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit, Kosten einer Finanzierung, Kreditsicherung und Beleihungsprüfung, Förderprogramme, Wohnriester, Kredite bei Todesfall, steuerliche Aspekte) - Grundlagen der Immobilienwirtschaft
(u.a. Lebenszyklus der Immobilie, Unterscheidung zwischen Facility Management und Gebäudemanagement, Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen, Relevante Versicherungsarten, Umwelt und Energie) - Rechtliche Grundlagen
(u.a. Bürgerliches Gesetzbuch, Vertragsrecht, Mietrecht, Grundstückskaufvertrag, Bauträgervertragsrecht, Grundbuchrecht, Wohnungseigentumsgesetz, Rechtsdienstleistungsgesetz, Zweckentfremdungsrecht, Makler- und Bauträgerverordnung, Betriebskostenverordnung, Heizkostenverordnung, Trinkwasserverordnung, Wohnflächenverordnung, Mietprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht, Informationspflichten, Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, Telemediengesetz, Preisangabenverordnung, Energieeinsparverordnung) - Kaufmännische Grundlagen
(u.a. Buchführung, Rechnungswesen, Wohneigentum und WEG-Verwaltung, Sonderumlagen/Instandhaltungsrücklage, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Hausgeld, Mahnwesen, Kontenverwaltung etc.) - Wohnungseigentum
(u.a. Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter, Durchführung von Eigentümerversammlungen, Beschlussfassung, Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, Sonstige Aufgaben des WEG-Verwalters, Verwalterbestellung, Verwaltervertrag, Verwaltungsbeirat, Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement, Objektmanagement) - Objektverwaltung
(u.a. Bewirtschaftung; Objektmanagement; Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement; Vermietung; Mieterauswahl; Ausgestaltung des Mietvertrages; Mieterhöhungen und Mietsicherheiten; Verwaltung der Mietwohnung; Bearbeitung von Mängelanzeigen; Betriebskostenabrechnungen; Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen) - Technische Grundlagen
(u.a. Baustoffe und Baustofftechnologie, Haustechnik, Erkennen von Mängeln, Verkehrssicherungspflichten, Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung, modernisierende Instandhaltung, energetische Gebäudesanierung und Modernisierung, altersgerechte und barrierefreie Umbauten, Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln, Dokumentation) - Wettbewerbsrecht
(Allgemeine Grundsätze, unzulässige Werbung, Verbraucherschutz, Grundlagen des Verbraucherschutzes, Schlichtungsstellen, Datenschutz)
Auch andere Themen wie Datenschutz und ePrivacy werden in den nächsten Jahren in der Immobilienwirtschaft zunehmend wichtiger werden. Die Berichterstattung um Klingelschilder in Wien zeigt das recht deutlich.
Wo und wie kann ich die Weiterbildung machen?
Vor allem interessant dürfte sein, dass Sie die Weiterbildungen auf unterschiedliche Weise absolvieren dürfen:
- Präsenzform: klassisches Seminar/Workshop vor Ort bei einem Bildungsträger für Immobilienmakler wie der HSB-Akademie
- begleitetes Selbststudium: Fernstudium mit Konsultationen durch Dozenten, aber auch Fernlehre oder E-Learning-Angebote usw.
- betriebsinterne Maßnahmen: Inhouse-Seminar durch den Gewerbetreibenden selbst veranstaltet und mit kompetentem Personal besetzt
- andere geeignete Form: hier sind v.a. Webinare, Online-Kurse u.ä. Maßnahmen gemeint, aber auch informative Blogs, Grafiken, Videos usw.; die HSB-Akademie bietet Firmenkurse an
Wichtig: Alle Kurse sollten natürlich irgendeinen Nachweis, am besten eine Zertifizierung aufweisen. Sie müssen bei Prüfungen nachweisen, dass Sie die nötige Stundenzahl an Weiterbildungen abgelegt haben.