Das WEG ist eine Geschichte voller Änderungen: Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (kurz Wohnungseigentumgesetz bzw. WEG) wurde 1951 in der Bundesrepublik erlassen und dann 1973, 2007 und zuletzt 2014 reformiert bzw. aktualisiert. Nun soll 2020 die nächste Änderung kommen, die aber starken Wirbel auslöst.
Änderung des WEG lief aus dem Ruder
Eigentlich sollte es um Ladestationen in der gemeinschaftlichen Tiefgarage von Wohnungseigentumsobjekten gehen. Die notwendige Änderung des WEG nutzten einige Gruppen daraufhin zu einer umfassenden Reform aus. Daraus entstand eine über 102 Seiten umfassende Drucksache namens Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG. Es soll darin folgende Änderungen geben:
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Jede Wohnungseigentümer*in und Mieter*in soll einen Anspruch auf eine E-Ladestation haben
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Uneinheitlichkeiten zwischen Wohnungseigentums- und Mietrecht sollen abgebaut werden
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Vorgaben zur Betriebskostenabrechnung sollen zwischen Wohnungseigentums- und Mietrecht harmonisiert werden
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Vorgaben für bauliche Veränderungen der Wohnanlage sollen vereinfacht werden
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Rechte von Wohnungseigentümer*innen sollen erweitert werden; bspw. durch Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen oder durch jährlichen Vermögensbericht des Verwalters
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Austausch von Verwalter*innen soll erleichtert werden
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Die Wohnungseigentümerversammlung soll von ihren Rechten her aufgewertet werden, indem die Ladungsfrist verlängert und Hürden für die Beschlussfähigkeit beseitigt werden und Online-Teilnahmen möglich werden
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Der Verwaltungsbeirat soll gestärkt werden, indem seine Zusammensetzung flexibilisiert und die Haftung seiner Mitglieder beschränkt werden
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Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums soll effizienter gestaltet werden
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Streitpotential in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem Vorschriften klarer formuliert werden; insb. bei den Vorschriften zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, zu baulichen Veränderungen und zur Entstehung und Stellung der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
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Bei Streitigkeiten sollen gerichtliche Verfahrensvorschriften effizienter gestaltet werden
Kritik an WEG-Reform
Die genannten Änderungen haben aber nicht nur Freunde: So merkt der deutsche Anwaltverein an, dass das Eigentumsrecht verwässert würde und damit einen Machtwechsel unter der Hand bevorstehe. Der deutsche Richterbund fürchtet eine drohende Prozesswelle und damit unnötiger Mehraufwand für die Gerichte. Durch viele Wohnungseigentümerverbände wird bemängelt, dass die Eigentümer benachteiligt werden, weil diese weniger Mitsprache haben, aber für alles voll haften müssen. Sogar die Hausverwalter als Nutznießer der Reform beschweren sich über einige Änderungen, die ihre Arbeit eher behindern statt beschleunigen würden und eher eine Verschlimmerung als Verbesserung darstellen.
Die größten möglichen Gefahren der Reform
Im März 2020 beschloss das Bundeskabinett ein Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG), welches im Mai 2020 im Bundesrat ergänzt und durch den Rechtsausschuss des Bundestags ihre unterschiedlichen Stellungnahmen besprochen wurde.
Es wird befürchtet, dass:
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die Verwaltungen unverhältnismäßig viel Macht bekommen;
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Mehr Intransparenz entsteht bspw. dadurch, dass bei Eigentümversammlungen nicht mehr alle Eigentümer anwesend sein müssen;
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für Entscheidungen nur noch einfache Mehrheitsbeschlüsse notwendig sind und damit eine aktive Eigentümergruppe teure Luxussanierungen leichter vorantreiben könnte;
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eine Generalklausel wertet die Verwalter zu effektiven Geschäftsführern auf mit sehr umfangreichen Vollmachten und
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das schadet Mieteigentums-Mietern, welche durch die weitreichenden, unkontrollierbaren Entscheidungsrechte des Verwalters zu Sanierungen gezwungen werden ohne sich hiergegen wehren zu können
Neues Gesetz ab 1. September?
Aktuell gilt noch der 1. September 2020 als Start für die neue Fassung des WEG, doch angesichts der aktuellen Lage ist nicht sicher ob der Termin eingehalten werden kann.