Das Internet ist mit seinen komplexen Inhalten und vielfältigen Möglichkeiten zum wichtigsten Medium in der modernen Informationsgesellschaft geworden. Täglich wächst die Anzahl der weltweiten Webseiten. Bei allen Vorteilen, die die globale Vernetzung mit sich bringt, dürfen rechtliche Aspekte nicht vernachlässigt werden. Urheberrecht, Markenrecht und Domainrecht sind die wichtigsten Stichworte für Inhaber eines Online-Shops und Webseitenbetreiber, wenn es um die Betrachtung internetrechtlicher Grundlagen geht.
Urheberrecht – Schutz des geistigen Eigentums
Das Urheberrecht ist keine Erfindung, die erst mit der Entstehung und wachsenden Bedeutung des Internets entstanden ist. Vielmehr wurde das bestehende Recht auf das Medium der Neuzeit ausgedehnt. Videos, Musikdateien, Texte, Fotos oder Grafiken sind elementarer Bestandteil jeder Webseite. Der Urheber wird rechtlich durch das Urheberrecht geschützt. Das bedeutet im Klartext: Der Verfasser eines Textes, der Fotograf oder der Musiker behalten so lange die alleinigen Rechte an dem von ihnen verfassten geistigen oder materiellen Eigentum, bis sie ausdrücklich an Dritte übertragen wurden.
Für Webseitenbetreiber und Online-Shop-Inhaber ergeben sich aus diesem Sachverhalt eindeutige Handlungsrichtlinien: Ohne Zustimmung des Urhebers darf fremdes Eigentum, wie beispielsweise ein Musikstück, nicht verwendet werden. Zuwiderhandlungen können sich zu einer kostspieligen Angelegenheit entwickeln, etwa, wenn Abmahnverfahren angestrebt werden oder Unterlassungsklagen drohen.
Markenrecht – Schutz von Namen, Logos, Produkten
Täglich werden Webseitenbetreiber weltweit mit Abmahnverfahren wegen Verstößen gegen das Markenrecht konfrontiert. In der Regel handelt es sich um das unrechtmäßige Verwenden von eingetragenen Markennamen oder Logos. Schneller als angenommen können eine registrierte Domain oder der eigene Unternehmensname gegen das Markenrecht verstoßen. Liegen Unterlassungsansprüche und schlimmstenfalls Schadensersatzforderungen erst einmal auf dem Tisch, kann es für die Betroffenen teuer werden.
Ein erklärtes Ziel vieler Online-Shop-Inhaber ist der Aufbau einer eigenen Marke mit hohem Identifikationspotenzial. Ist ein einprägsamer Name für das Geschäft, eine Produktlinie oder die Firma gefunden, kann dieser als eingetragene Marke geschützt werden. Bereits vor Jahrhunderten wurden Nutztiere mit einem Brandzeichen versehen, um die genaue Herkunft zu dokumentieren – die frühe Marke. Wird ein Markenname ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers benutzt, kann es zu Verwechslungen und Irritationen bei den Verbrauchern kommen. Der Inhaber kann die Verwendung untersagen und gegebenenfalls Schadensersatz vom Verursacher verlangen.
Domainnamensrecht
Das Domainnamensrecht ist ein Kind des Internets. Es entwickelte sich mit der Einführung der ersten Webdomains im Jahr 1983. Domains können mit einer generischen Endung, wie beispielsweise .info oder mit einer länderspezifischen Endung (beispielsweise .de) enden. Jeder Domainname setzt sich aus einer vorgegebenen Top-Level-Domain und einer Second-Level-Domain zusammen. Letztgenannte steht häufig im Fadenkreuz rechtlicher Auseinandersetzungen. Dabei geht es in der Mehrheit aller Fälle um die Verwendung der SLD. Beim fiktiven Domainnamen www.domainnamensrecht.org beispielsweise kennzeichnet die Endung .org die Top-Level-Domain, während der Name „domainnamensrecht“ die Second-Level-Domain verkörpert.
Für Webseitenbetreiber, die nach einer passenden Domain für den eigenen Internetauftritt suchen, ergeben sich daraus konkrete Handlungsrichtlinien, deren Einhaltung dringend geboten ist:
- keine Markenbezeichnung (z.B. Pepsi-Cola), kein Unternehmensname (z.B. Asklepios), keine Namen von Personen (z.B. von Schauspielern) und keine Titel (z.B. Hollywood-Blockbuster) im Domainnamen
- keine Verwendung von Bezeichnungen für hohe Ämter oder öffentliche Behörden (z.B. Agentur-für-Arbeit)
- keine alleinige Verwendung von Stadt-, Regions- oder Gemeindenamen (z.B. berlin.de oder hannover.net)
Grundsätzlich empfiehlt sich vor der Registrierung eines bestimmten Domainnamens die Abklärung der Rechtssituation.