Sie sind berufstätig und möchten sich mit einer Weiterbildung fit für die digitale Zukunft machen? Dank des neues Qualifizierungschancengesetzes gibt es jetzt hohe Weiterbildungszuschüsse für Unternehmen bzw. für Sie als Arbeitnehmer – sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Arbeits- und Wirtschaftwelt befindet sich in einem rasanten Wandel: Durch die digitale Transformation werden zukünftig zahlreiche Jobs wegfallen, während sich viele andere Berufsbilder verändern. Weiterbildungsangebote wurden bisher von der Agentur für Arbeit überwiegend für Arbeitssuchende, gering Qualifizierte und ältere Arbeitnehmer gefördert. Mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz (QuaChaG) soll sich dies jedoch ändern.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz wurde bereits am 18.12.2018 verabschiedet. Mit dem Gesetz übernimmt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Weiterbildungskosten, sofern die Weiterbildung dazu dient, Arbeitnehmer fit für den wandelnden Arbeitsmarkt zu machen.
Das bisherige Programm der Bundesagentur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAu) wird dafür auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet. Im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit wurden von der Bundesregierung dafür bis zu 6,2 Milliarden Euro bereitgestellt.
Wer profitiert vom Qualifizierungschancengesetz?
Von dem Gesetz profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Arbeitgeber können die Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter dank des Qualifizierungschancengesetzes vom Staat fördern lassen, was sie finanziell entlastet. Gleichzeitig profitieren Arbeitgeber von besser ausgebildeten Mitarbeitern. Arbeitnehmer können durch Weiterbildung außerdem enger an das Unternehmen gebunden werden.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz können sich nunmehr erstmals auch Arbeitnehmer zu förderfähigen Weiterbildungen beraten lassen, was ihnen die Möglichkeit gibt, sich auch außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit weiterzubilden. Damit steigern Arbeitnehmer ihre Qualifizierung und verbessern bei drohender Arbeitslosigkeit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Wie hoch ist die Förderung für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber wird ein Teil der Weiterbildungskosten von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Wird der Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt freigestellt, zahlt die Bundesagentur zusätzlich auch Lohnkostenzuschüsse. Die Höhe dieser Zuschüsse ist dabei jedoch abhängig von der Größe des Unternehmens:
- Kleinunternehmer mit weniger als zehn Beschäftigten erhalten eine komplette Kostenübernahme für die Weiterbildung. Lohnfortzahlungskosten werden mit bis zu 75 Prozent gefördert.
- Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen 50% der Weiterbildungskosten erstattet.
- Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen 25% der Weiterbildungskosten erstattet.
- Unternehmen, die noch größer sind, erhalten 15% Zuschuss. Der Zuschuss kann jedoch auf 20% steigen, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung besteht.
Welche Förderkriterien müssen erfüllt werden?
Nicht jede Weiterbildung wird staatlich bezuschusst. Mit dem neuen Paragrafen 82 SGB III müssen fünf Kriterien erfüllt sein, damit eine Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird:
- Die Berufsausbildung des Mitarbeiters muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
- Zwischen zwei Weiterbildungen muss ein Abstand von vier Jahren bestehen.
- Die Inhalte der Weiterbildung müssen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen, um Arbeitnehmer fit für Jobs und Berufsfelder der Zukunft zu machen.
- Die Weiterbildung muss von einem extern dafür zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden oder im Unternehmen selbst. Dann jedoch durch einen externen Dienstleister.
- Der zeitliche Umfang der Weiterbildung muss mindestens 160 Stunden betragen.
Die Agentur für Arbeit gibt für jede genehmigte Weiterbildung einen Bildungsgutschein aus, der anschließend bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden kann.
Muss der Arbeitgeber der Weiterbildung seiner Arbeitnehmer zustimmen?
Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildungen, da diese eine Ermessungsleistung des Arbeitgebers ist. Angestellte können eine Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz demnach nur in Absprache mit dem Arbeitgeber absolvieren, auch und vor allem da er einen Teil der Kosten übernehmen muss.
Wo können sich Arbeitgeber informieren und Zuschüsse beantragen?
Arbeitgeber können sich beim bundesweiten und kostenfreien Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit über Weiterbildungsmöglichkeiten ihrer Mitarbeiter sowie den Ablauf der Beantragung telefonisch unter 0800 4 55 55 informieren.
Als zertifizierter Bildungsanbieter informieren wir Sie persönlich gern über unsere förderfähigen Weiterbildungsangebote. Sie erreichen uns telefonisch unter 0341-5205777.