Der große Sprung sollte es werden, das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler. Seit 1. August 2018 in Kraft, sieht es vor, dass Verwalter und Makler von Immobilien innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung absolvieren müssen. Ab sofort.
Was bedeutet diese Weiterbildungspflicht?
Das Gesetz ist kein Selbstzweck, sondern ändert entsprechende Bereiche der Makler- und Bauträgerverordnung (u.a. § 15b MaBV). Dort sind alle Details aufgeschlüsselt. Für viel beschäftigte Leute dürfte vor allem interessant sein, dass sie die Weiterbildungen auf unterschiedliche Weise absolvieren können:
- Präsenzform: klassisches Seminar/Workshop vor Ort bei einem Bildungsträger wie der HSB-Akademie
- begleitetes Selbststudium: Fernstudium mit Konsultationen durch Dozenten, aber auch Fernlehre oder E-Learning-Angebote usw.
- betriebsinterne Maßnahmen: Inhouse-Seminar durch den Gewerbetreibenden selbst veranstaltet und mit kompetentem Personal besetzt
- andere geeignete Form: hier sind v.a. Webinare, Online-Kurse (wie durch die HSB Akademie angeboten) u.ä. Maßnahmen gemeint, aber auch informative Blogs, Grafiken, Videos usw.
Wichtig: Alle Kurse sollten natürlich irgendeinen Nachweis, am besten eine Zertifizierung aufweisen. Sie müssen bei Prüfungen nachweisen, dass Sie die nötige Stundenzahl an Weiterbildungen abgelegt haben.
Welche Themen sind als Fachfortbildung anerkannt?
Die MaBV regelt nur allgemein die Pflicht zur Weiterbildung und was Sie formal beachten müssen. Doch ganz konkret: Was ist überhaupt als Weiterbildung gekennzeichnet?
Hier folgend eine Zusammenfassung für Sie:
Anerkannte Themen für Immobilienmakler zur Weiterbildung:
- Kundenberatung
(u.a. Serviceerwartungen, Besuchsvorbereitung, Kundengespräch/Kundensituation, Kundenbetreuung) - Grundlagen des Maklergeschäfts
(u.a. Teilmärkte, Preisbildung, Objektangebot und Objektanalyse, Wertermittlung, Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen, Versicherungsarten im Immobilienbereich, Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich) - Rechtliche Grundlagen
(u.a. Bürgerliches Gesetzbuch, Vertragsrecht, Mietrecht, Grundstückskaufvertrag, Bauträgervertragsrecht, Grundbuchrecht, Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungsvermittlungsgesetz, Geldwäschegesetz, Makler- und Bauträgerverordnung, Informationspflichten, Telemediengesetz, Preisangabenverordnung, Energieeinsparverordnung) - Wettbewerbsrecht
(u.a. Grundsätze, unzulässige Werbung, Verbraucherschutz, Schlichtungsstellen, Datenschutz) - Immobilien und Steuern
(u.a. Einkommensteuern, Körperschaftsteuern, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerb- und Grundsteuern) - Finanzierung
(u.a. Allgemeine Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung, Kostenerfassung, Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit, Kosten einer Finanzierung, Kreditsicherung und Beleihungsprüfung, Förderprogramme, Wohnriester, Kredite bei Todesfall, steuerliche Aspekte)
Meine Zusammenfassung wichtiger Inhalte:
Der Immobilienmakler muss sich weiterbilden zu den aktuellen Themen der Verwaltung, Rechtsgrundlagen, Steuern, die üblichen Gesetzeswerke (BGB usw.). Viele dieser Themen sind für uns Immobilienfachleute nicht neu: soweit, so altbekannt.
Was ich interessant finde: Dass Kundengesprächen, Kundenbetreuung und anderen eher weichen Faktoren im Gesetz eine wichtigere Bedeutung zukommt. Also auch der Umgang mit dem Kunden und die richtige Behandlung des Kunden ist zunehmend auch für den Gesetzgeber wichtig geworden.
Das sind interessante Entwicklungen, die Sie als Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler auf jeden Fall im Auge behalten sollten!
Anerkannte Themen für Wohnimmobilienverwalter zur Weiterbildung:
- Grundlagen der Immobilienwirtschaft
(u.a. Lebenszyklus der Immobilie, Unterscheidung zwischen Facility Management und Gebäudemanagement, Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen, Relevante Versicherungsarten, Umwelt und Energie) - Rechtliche Grundlagen
(u.a. Bürgerliches Gesetzbuch, Vertragsrecht, Mietrecht, Grundstückskaufvertrag, Bauträgervertragsrecht, Grundbuchrecht, Wohnungseigentumsgesetz, Rechtsdienstleistungsgesetz, Zweckentfremdungsrecht, Makler- und Bauträgerverordnung, Betriebskostenverordnung, Heizkostenverordnung, Trinkwasserverordnung, Wohnflächenverordnung, Mietprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht, Informationspflichten, Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, Telemediengesetz, Preisangabenverordnung, Energieeinsparverordnung) - Kaufmännische Grundlagen
(u.a. Buchführung, Rechnungswesen, Wohneigentum und WEG-Verwaltung, Sonderumlagen/Instandhaltungsrücklage, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Hausgeld, Mahnwesen, Kontenverwaltung etc.) - Wohnungseigentum
(u.a. Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter, Durchführung von Eigentümerversammlungen, Beschlussfassung, Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, Sonstige Aufgaben des WEG-Verwalters, Verwalterbestellung, Verwaltervertrag, Verwaltungsbeirat, Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement, Objektmanagement) - Objektverwaltung
(u.a. Bewirtschaftung; Objektmanagement; Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement; Vermietung; Mieterauswahl; Ausgestaltung des Mietvertrages; Mieterhöhungen und Mietsicherheiten; Verwaltung der Mietwohnung; Bearbeitung von Mängelanzeigen; Betriebskostenabrechnungen; Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen) - Technische Grundlagen
(u.a. Baustoffe und Baustofftechnologie, Haustechnik, Erkennen von Mängeln, Verkehrssicherungspflichten, Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung, modernisierende Instandhaltung, energetische Gebäudesanierung und Modernisierung, altersgerechte und barrierefreie Umbauten, Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln, Dokumentation) - Wettbewerbsrecht
(Allgemeine Grundsätze, unzulässige Werbung, Verbraucherschutz, Grundlagen des Verbraucherschutzes, Schlichtungsstellen, Datenschutz)
Zusammenfassung wichtiger Inhalte:
Neben den üblichen Themen wie Dokumentationspflichten, kaufmännischen Grundlagen und dem großen (und manchmal sicher auch beliebten) Komplex Wohnungseigentum gibt es mit den Schlichtungsstellen und bspw. Konfliktmanagement einige neue Ausrichtungen bzw. deutlichere Schwerpunkte. Natürlich wird auch dem aktuellen Thema Datenschutz Raum gegeben. Ich glaube fest, dass Datenschutz und ePrivacy in den nächsten Jahren auch in der Immobilienwirtschaft zunehmend wichtiger werden. Die Berichterstattung um Klingelschilder in Wien zeigt das recht deutlich.
Für Sie als Verwalter setzt der Gesetzgeber einen interessanten Fokus auf altersgerechte Immobilien und auch wieder weichere Faktoren wie Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement. Hier geht es ums gute Miteinander von Verwaltung und Mieterschaft. Das finde ich besonders gut! Da ich selbst externer Datenschutzbeauftragter bin, ist der Punkt Datenschutz für mich ebenfalls gut und wichtig. Da ich mich während meiner Ausbildung
als Gebäudemanager qualifiziert habe, gefiel mir persönlich die Unterscheidung zwischen Gebäudemanagement und Facility Management sehr, denn es gibt einige große und wichtige Unterscheidungspunkte.