Studierenden reicht das Geld während des Studiums häufig nicht aus. Wenn dann noch ein Kind versorgt werden muss, wird es finanziell richtig eng.
Manchmal kommt das Geld von wohlhabenden Elternteilen. In der Regel müssen und wollen sich Studierende jedoch selbst behelfen. Und das tun sie üblicherweise mit einem Nebenjob. Statistisch macht dieser aber kaum ein Drittel der monatlichen Summen aus, die gebraucht werden.
Oftmals versuchen Studierende auch anders an Geld zu kommen. Sportbegeisterte versuchen sich bei Sportwetten, andere investieren in Bitcoins und manche Studenten und Studentinnen prostituieren sich sogar.
Solche teils extremen Lösungen müssen nicht sein. Auch Studierende können sich selbstständig machen und ein eigenes Unternehmen gründen. Wir helfen in unserer Sparte HSB Bildung mit Existenzgründerseminaren weiter.
Über 80 Prozent der Nebenjobber sind auf das Geld angewiesen
Mehr als die Hälfte aller Studenten ist neben dem Studium mit einem Nebenjob beschäftigt. Ein Großteil von ihnen sind auf den Job angewiesen. Fast 50 Prozent der arbeitenden Studenten würde den Nebenjob am liebsten reduzieren. Immerhin wirkt dieser sich bei fast einem Viertel der Studenten negativ auf den Fortschritt im Studium aus. Die Studenten halten acht Stunden pro Woche für ideal. Die tatsächliche Arbeitszeit liegt jedoch mit 11 Stunden in der Woche deutlich über den Idealvorstellungen.
Vor allem in den Unistädten sind die Lebenshaltungskosten in den letzten Jahren extrem gestiegen. Da bleibt den Studierenden in der Regel keine andere Wahl, als sich für einen Nebenjob zu entscheiden und damit ihr Studium für Bereiche wie Personalwirtschaft oder Sales Management zu finanzieren. Doch wer zusätzlich BAföG bekommt, muss sich an bestimmte Regeln halten, denn nicht jedes Einkommen ist mit Zuschüssen vom Amt vereinbar. Welche Möglichkeiten gibt es?
450-Euro-Job
Mit einem 450-Euro-Job hat jeder die Möglichkeit, sich etwas dazu zu verdienen. Auch Studenten können diese Möglichkeit hervorragend nutzen, bleibt doch das BAföG davon unberührt und es fallen keine Kürzungen an, solange die 450-Euro-Grenze beim Einkommen nicht überschritten wird. Studenten mögen vor allem flexible Arbeitsmöglichkeiten, wie das Arbeiten im Home-Office mit freier Zeiteinteilung. Aber auch Kellner- und Nachhilfejobs sind gefragt und gehören zu den typischen Tätigkeiten, mit denen die Studierenden ihren Unterhalt bestreiten.
Arbeiten als Werkstudent
Ideal ist es natürlich, wenn der Nebenjob nicht nur dazu dient, Geld zu verdienen, sondern sich bereits am späteren Beruf orientiert. Optimal für jeden Studenten ist die Arbeit als Werkstudent durch eine Tätigkeit an der Universität oder Forschungseinrichtungen. Das hat gleich mehrere Vorteile. Erst einmal verdienen Werkstudenten in der Regel deutlich besser als Studenten mit anderen Nebenjobs wie Kellnern oder im Einzelhandel. Da können schon gut 1.000 Euro im Monat drin sein. Dazu kommt, dass nach Beendigung der Tätigkeit ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird, welches sehr nützlich für Bewerbungen sein kann.
Welche Regeln gelten für die Arbeit als Werkstudent?
Als Werkstudent arbeiten Sie als studentische Hilfskraft an Hochschulen, Forschungsinstituten und bei Unternehmen. 20 Stunden pro Woche dürfen nicht überschritten werden. In den Semesterferien darf jedoch auch Vollzeit gearbeitet werden. Beachtet werden muss dabei, dass im Jahr höchstens 26 Wochen 20 Stunden in der Woche gearbeitet werden darf. 26 Wochen sind etwa ein halbes Jahr. Der 450-Euro-Job und die Tätigkeit als Werkstudent lassen sich übrigens auch kombinieren. Jedoch ist auch hierbei die Grenze von 20 Stunden in der Woche einzuhalten. Wer diese Grenze nicht überschreitet, gilt in der Sozialversicherung weiterhin als Student und zahlt keine Beiträge.
Aber egal ob Sie als Kellner, Nachhilfelehrer, Aktmodell oder Sargträger nebenbei etwas Geld dazu verdienen, als BAföG-Empfänger müssen Sie jegliche Einkünfte dem BAföG-Amt melden. Ohne Kürzungen dürfen Sie jährlich bis zu 4.800 Euro dazu verdienen. Studenten, die mehr als 20 Stunden pro Woche einem Nebenjob nachgehen, haben keinen Anspruch mehr auf BAföG.
Schauen Sie also, dass Sie nicht über die 20 Stunden pro Woche kommen und dass das Studium trotz Nebenjob an erster Stelle steht.
Oder entscheiden Sie sich für eine andere Variante. Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gern weiter.