Im Oktober 2016 gab es eine kleine Revolution: Ab sofort können Sie viele Vertragsarten auch per E-Mail, PDF-Scan oder sogar SMS kündigen. Das bedeutet für die Digitalisierung einen großen Sprung. Doch waren davon auch Mieter und Vermieter betroffen?
Beschluss der Bundesregierung: Kündigung per SMS okay
Die Bundesregierung erklärte zum 30. Oktober 2016, dass bei vielen Vertragsarten künftig die Schriftform ausreiche. Bis dahin galt bei den meisten Vertragsarten wie Handyvertrag die Schriftform.
Kurz zum Hintergrund: Es gibt verschiedene formale Bedingungen für Verträge, darunter auch Text- und Schriftform:
- Mündliche Form: nach Absprache, bspw. beim Brötchen kaufen
- Textform: alles, was irgendwie fixiert ist (vor allem textlich fixiert)
Momentan ist noch strittig, ob dazu auch Emojis, Sticker oder Snaps gezählt werden können. - Gewillkürte Schriftform: aufgeweichte Schriftform (vgl. § 127 Abs. 2 BGB)
Diese liegt in Situationen vor, wenn eigentlich keine Schriftform nötig wäre, aber die Vertragspartner das dennoch wollen. - Schriftform: Bei bestimmten Verträgen oder Rechtsgeschäften muss ein Vertrag schriftlich oder gedruckt vorliegen und handschriftlich signiert werden.
Darf ich per SMS kündigen?
Obwohl viele Vertragsarten durch die Textform abgelöst wurden, gilt das nicht für Mietverträge. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärte, dass Mietverträge weiterhin nur schriftlich gekündigt werden dürfen.
Außerdem gilt die neue Regelung nur für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden.