Für Gründer stellt sich am Anfang der Geschäftstätigkeit häufig die Frage, ob es notwendig ist, ein Geschäftskonto zu führen. Vom Gesetzgeber gibt es dazu keine Vorschriften.
Die Form des geschäftlichen Zahlungsverkehrs ist nirgends vorgeschrieben, Geschäftspartner können die Form des Zahlungsverkehrs untereinander frei vereinbaren. Das Gehaltskonto könnte deshalb durchaus als Geschäftskonto dienen.
Geschäftskonto ist gesetzlich nirgends vorgeschrieben
Für das Finanzamt spielt es keine Rolle, von welchem Konto die Transaktionen stattfinden. Wichtig ist, bei der Buchung strikt zwischen privaten und geschäftlichen Zahlungsvorgängen zu unterscheiden. Ein Geschäftskonto ist zwar nicht vorgeschrieben, aber die Trennung zwischen privaten und betrieblichen Buchungen fällt damit leichter. In jedem Fall müssen die Buchungen korrekt und nachvollziehbar sein.
Weit verbreitet ist die Annahme, dass getrennte Geschäfts- und Privatkonten bei einer Betriebsprüfung davor schützen, dass die Prüfer jede private Buchung sehr genau unter die Lupe nehmen. Das ist ein Irrtum. Bei einer Prüfung nimmt das Finanzamt gleichermaßen die privaten und die geschäftlichen Konten unter die Lupe, wenn sich dazu ein Anlass ergibt.
Konditionen machen den Unterschied
Für die meisten Banken macht es sehr wohl einen Unterschied, ob der Unternehmer ein Privatkonto oder ein Geschäftskonto für seine Transaktionen nutzt. In vielen Gebührenordnungen, die den Grundsätzen für die Berechnung von Gebühren folgen müssen, sind für Geschäftskonten höhere Gebühren zu zahlen. Hier ist es wichtig, die AGB der Bank zu lesen. Wenn dort eine geschäftliche Nutzung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, steht der geschäftlichen Nutzung des Privatkontos nichts im Weg.
Allerdings sollten Bankkunden diese Entscheidung nicht nur auf der Grundlage der Kontoführungsgebühren treffen. Unterm Strich zählen die Gesamtkosten für den Geldverkehr im Jahr. Häufig sind bei Konten ohne Grundgebühren für einzelne Transaktionen höhere Buchungskosten zu entrichten oder die Zinssätze für Dispositions- oder Kontokorrentkredite und Überziehungskredite sind höher. So kann ein zunächst kostenloses Konto schnell teuer werden.
Einen Geschäftskonto-Vergleich anzustellen, ist hier sehr empfehlenswert. Damit lassen sich übers Jahr leicht einige Hundert Euro einsparen, ohne dabei auf Leistungen, Komfort und Qualität zu verzichten. Die Gesamtkosten am Jahresende geben dabei den Ausschlag.
Für die Bank spielt es durchaus eine Rolle, ob sie als Geschäftspartner einen Privatkunden oder einen Geschäftsmann haben. Im Geschäftsverkehr mit Privatkunden sind die Kreditinstitute nämlich zum Schutz des Verbrauchers zu mehr Transparenz verpflichtet.
Besonders seit der Finanzkrise und beginnend in den letzten Jahren erheben manche Banken auch Negativzinsen auf Geschäftskonten, was beispielsweise den Freistaat Bayern bereits teuer kam.
Leistungsumfang gleich
Zwischen Geschäfts- und Privatkonto gibt es von den Funktionen her keinen großen Unterschied. Leistungsmerkmale wie die Geschwindigkeit von Überweisungen oder Gutschriften sind gleich. Auch ist anhand der Kontonummer für niemanden erkennbar, um welche Kontoart es sich handelt.
Als Jungunternehmer sind in Sachen Zahlungsverkehr eine Reihe neuer Dinge zu beachten. Die Trennung von privaten und betrieblichen Vorgängen ist dabei wesentlich, aber am Anfang kann dies schwierig sein. Es ist empfehlenswert, von Anfang an ein separates Betriebskonto zu führen. Allerdings darf das auch ein normales Girokonto sein. Viele Banken bieten ihren Kunden an, ein sogenanntes Unterkonto kostenlos in ihrem bestehenden Bankkonto einzurichten. Nachfragen lohnt sich.
Ein Grund für die frühzeitige Einrichtung eines Geschäftskontos kann sein, dass die spätere Umstellung mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, sowohl beim Unternehmer wie auch bei den Geschäftspartnern. Der Verwaltungsaufwand für die notwendigen Kundeninformationen, Druckkosten für die geänderten Geschäftspapiere oder die Kosten für Fehl- und Umbuchungen kann zu vermeidbaren Mehrkosten führen. Bei den Kunden entsteht ebenfalls Aufwand. Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass ein Umstieg ausgeschlossen ist. Wenn es aus bestimmten Gründen sinnvoll ist, die Kontoart oder das Kreditinstitut zu wechseln, darf der Aufwand nicht abschrecken.
Warum ist das Geschäftskonto trotzdem sinnvoll?
Das separate Geschäftskonto hat von Anfang an den Vorteil, dass die privaten und geschäftlichen Kontobewegungen getrennt sind. Dadurch ist es einfacher, den Überblick zu behalten und nicht versehentlich die privaten Reserven für geschäftliche Zwecke zu verwenden. Die Buchführung vereinfacht sich damit auch.
Berufliche Ausgaben und Einnahmen sind übersichtlich in einem einzigen Konto einsehbar, ohne Risiko, sie mit privaten Ausgaben oder Einnahmen zu verwechseln. Bei der Steuererklärung ist der Aufwand damit auch geringer.