Fachfortbildungspflicht für Immobilienmakler und Hausverwalter
Der große Sprung sollte es werden, das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler. Seit 1. August 2018 in Kraft, sieht es vor, dass Verwalter und Makler von Immobilien innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung absolvieren müssen. Ab sofort.